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Neue Regeln für Mobilfunk bezüglich Transparenz- und Schutzvorkehrungen für regulierte Datenroaming-Dienste [Hessen-IT]
Weiterführend zum Artikel "Kostenfalle Datenroaming" des Projektbereichs Mobiles Arbeiten von Hessen-IT vom Oktober 2009, als auch zu der EU Mitteilung vom März 2010 möchte der Projektbereich darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2010 für den Mobilfunk neue Regeln für „Transparenz- und Schutzvorkehrungen für regulierte Datenroaming-Dienste gelten. Inhalt dieser Regeln ist der Schutz der Mobilfunk-Nutzer vor unerwartet hohen Kosten bei Datennutzung im EU-Ausland. Laut der Roaming-Verordnung (Nr. 544/2009) der EU müssen Mobiltelefonanbieter ihren Kunden seit dem 1. März 2010 eine monatliche Obergrenze von 50 EUR anbieten. Es sind jedoch auch andere Obergrenzen möglich. Die Kunden erhalten eine Warnmeldung, wenn ihre Kosten 80% des gewählten Betrags erreicht haben. Bis zum 1. Juli 2010 müssen sich die Kunden bewusst für die Nutzung dieses Mechanismus entscheiden. Für Kunden, die bis zum 1. Juli 2010 nicht von sich aus eine Obergrenze festgelegt haben, gilt ab diesem Datum pauschal die Obergrenze von 50 EUR. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.hessen-it.de/dynasite.cfm?dsmid=13709.




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